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Sicheres Arbeiten in luftiger Höhe: Dachfanggerüste schützen vor dem Abstürzen

Das Arbeiten in luftiger Höhe kann gefährlich sein: Ein Absturz schon aus wenigen Metern Höhe kann tödlich sein! Der Gesetzgeber schreibt daher in der Bauverordnung vor, wie Personen bei Arbeiten am und auf dem Dach geschützt werden müssen. Neben Umwehrungen durch Geländer kommen hier vor allem Dachfanggerüste infrage.

Dachfanggerüste werden auch als Dachdeckergerüste bezeichnet. Sie bestehen aus dem üblichen Gerüst mit einer Plattform und Aufstiegen zwischen einzelnen Plattformen. Dachfanggerüste sind um ein Vielfaches sicherer als häufig verwendete Leitern. Viele Hausbesitzer, die in Eigenleistung kleine Reparaturen am Dach vornehmen wollen, scheuen zwar die Kosten für das Aufstellen eines Gerüsts. Doch es ist sicherer!

Vorschriften zu Dachdeckergerüsten

Ein Dachdeckergerüst ist nach § 59 der Bauverordnung aufzustellen, wenn die Dachneigung bis 20° beträgt, wenn keine Umwehrungen oder Brustwehren vorhanden sind. Beträgt die Dachneigung mehr als 20° ist ein Dachfanggerüst vorgeschrieben, sofern die Absturzhöhe mehr als drei Meter beträgt. Die Schutzwand muss dann zwingend eine Höhe von einem Meter haben.

Doch auch in den Fällen, in denen der Gesetzgeber die Verwendung eines Dachfanggerüstes nicht zwingend vorschreibt, kann es sinnvoll sein, zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit von Passanten auf die Verwendung des Gerüsts zu setzen. Es kann immer zu einem Unfall kommen! Die Verletzungen durch einen Absturz lassen sich durch ein Dachdeckergerüst zuverlässig verhindern.

Sicher angebrachte Dachdeckergerüste

Natürlich ist auch die Frage nach dem „Wie“ seitens der Bauverordnung geklärt worden. So müssen Dachfanggerüste möglichst dicht an das Gebäude anschließen. Umwehrungen müssen einer Person, die vom Dach stürzt und gegen die Umwehrung rollt, Stand halten können.

Des Weiteren muss die Oberfläche der Auftritte und der Plattformen rutschsicher sein, um Unfälle zu vermeiden. Wir erläutern Ihnen gern den für Sie individuell vorgeschriebenen Schutz bei Ihrem Bauprojekt in der Steiermark. Bitte kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung!

0650 8600000
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